Wärmepumpen
Ja, die ATEC eHEAT ist beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes anzumelden. Die genauen Bedingungen und Formulare sind in den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers geregelt.
In der Regel übernimmt der ausführende Elektroinstallateur die Anmeldung für Sie.
Die EVU-Sperre (Energieversorgungsunternehmen-Sperre) gibt dem Netzbetreiber das Recht, die Stromzufuhr zur Wärmepumpe zeitweise zu unterbrechen – in der Regel bis zu 3-mal täglich für jeweils maximal 2 Stunden.
Im Gegenzug profitieren Wärmepumpen-Betreiber häufig von einem günstigeren Stromtarif (Wärmepumpentarif). Die genauen Bedingungen regelt Ihr Stromliefervertrag. Durch einen ausreichend dimensionierten Pufferspeicher lässt sich der Komfortverlust in der Praxis minimieren.
