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ATEC-Abgas-Systeme verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und können in zahlreichen modernen Heizungsanlagen sowie in Kombination mit Brennwertgeräten, Wärmeerzeugern und Schornsteinlösungen eingesetzt werden. Für eine sichere und regelkonforme Installation müssen die angeschlossenen Heizgeräte eine der folgenden Gerätekennzeichnungen aufweisen: B, C4, C6, C10 oder C12.

Die in der Preisliste aufgeführten Heizgeräte-Übersichten, Herstellerlisten und maximalen Bauhöhen stellen einen praxisnahen, marktüblichen Auszug dar. Die Tabellen bieten Installateuren, Planern und Schornsteinfegern eine wertvolle Orientierung bei der Auswahl kompatibler Geräte, ersetzen jedoch keine vollständige Marktanalyse.

Für die technische Planung und eine korrekte Auslegung von Abgasleitungen sollte ergänzend auch diese technische Veröffentlichung herangezogen werden. Sie enthält zusätzliche Hinweise zu Gerätekombinationen, Abgasführungen, Installationsrichtlinien und relevanten Normen für den Einsatz von ATEC-Abgassystemen.

Grundsätzlich muss jede Anlage mit dem beiliegenden, in den Basis-Sets enthaltenen CE-Aufkleber korrekt gekennzeichnet werden. Auf dem Aufkleber sind alle relevanten Leistungsdaten des ATEC-Abgassystems vermerkt und müssen individuell für das jeweilige Projekt ausgewählt werden. ATEC stellt dazu ein hilfreiches Video zur richtigen Ausfüllung bereit, das Schritt für Schritt zeigt, wie die CE-Kennzeichnung fachgerecht vorgenommen wird.

Bei Verlust des CE-Aufklebers wird unkompliziert und schnell Ersatz zugesendet, sodass die Kennzeichnung des Abgassystems jederzeit gewährleistet bleibt.

Das Thema Kennzeichnung von BHKW-Kaskaden sowie die korrekte Dokumentation im Rahmen der CE-Konformität wird ausführlich in der zugehörigen technischen Unterlage behandelt. Dort finden sich detaillierte Informationen zu Dokumentationspflichten, Kaskadenkennzeichnungen und spezifischen Anforderungen an Blockheizkraftwerke in Kombination mit ATEC-Abgassystemen.