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Allgemein
Die Mindestanforderungen an den Ringspalt um die Abgasleitung im Schacht:
- Quadratischer/rechteckiger Schacht: mindestens 2 cm Ringspalt
- Runder Schacht: mindestens 3 cm Ringspalt
Der Ringspalt dient bei raumluftunabhängigem Betrieb als Zuluftführung. Bei raumluftabhängigem Betrieb ist grundsätzlich kein Ringspalt erforderlich, sofern die Hinterlüftung anderweitig sichergestellt ist.
