Schachtsysteme
Der ATEC Schacht (für Kunststoff-Abgasleitungen) erfordert keinen Abstand zu brennbaren Baustoffen. Daher ist eine Verkleidung, Bekleidung oder Befliesung grundsätzlich möglich.
Wichtig: Jegliche Verkleidung, die den Schacht unter Brandschutzgesichtspunkten beeinträchtigt, muss vermieden werden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die Anforderungen an einen Schacht sind im Landesbaurecht geregelt und richten sich nach dem Gefahrenpotenzial – insbesondere der Gebäudehöhe und der Nutzungsart.
Auch ohne explizite Brandschutzanforderung kann ein Schacht aus anderen Gründen sinnvoll oder vorgeschrieben sein, z. B. für den Stoßschutz hinter dem Drempel oder als mechanischer Schutz in Durchgangs- und Aufenthaltsbereichen.
Klären Sie die Anforderungen vorab mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Nein, die ATEC-Schachtsysteme verfügen über einen eigenen Verwendbarkeitsnachweis und sind unabhängig von der ATEC-Abgasleitung einsetzbar. Sie können auch mit Abgasleitungen anderer Hersteller kombiniert werden – sofern die jeweilige Norm eingehalten wird.
Diese Unabhängigkeit ist wichtig, da Schacht und Abgasleitung im System unterschiedliche Aufgaben erfüllen und getrennt nachgewiesen werden.
